Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reifenhus D&F GmbH     
     
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich     
     
(1) Diese Geschäftsbedingungen geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen     
Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende     
allgemeine Geschäftsbedingungen werden, Kenntnis, nicht selbst bei     
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich     
zugestimmt.      
Diese Geschäftsbedingungen (2) gelten ausschließlich für Unternehmer, also für     
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,     
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer     
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.     
     
     
§ 2 Vertragsschluss     
     
(1)  Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere     
bei Preisen, Abbildungen und Prospekten. Technische Änderungen sowie     
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des     
Zumutbaren vorbehalten.     
Mit (2) der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Unternehmer verbindlich, die     
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung     
gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende     
Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die     
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den     
Unternehmer erklärt werden.     
Der (3) Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen     
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die     
Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von uns zu     
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts     
mit unserem  Zulieferer. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der     
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits     
erbracht, unverzüglich zurückerstattet.      
Bei (4) Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist     
von mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist eine     
weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist     
fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten.     
Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die     
Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem     
unserer Erfüllungsgehilfen.     
     
     
§ 3 Annahmeverzug     
     
(1)  Gerät der Unternehmer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer     
Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer     
Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom     
Vertrag zurückzutreten.     
     
     
§ 4 Gewährleistung und Haftung     
     
(1)  Die von uns auszuführende Gewährleistung bezieht sich alleinig auf den     
Kaufgegenstand. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt 24 Monate ab     
Warenlieferung. Eine darüber hinausreichende Gewährleistungsgarantie wird von     
uns nicht gewährt. Abweichende Herstellergarantien sind davon unberührt.      
(2) Für Mängel an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch     
Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der zu bemängelnden     
Ware geleistet. Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und     
die Ware ist mit einer Anerkenntniserklärung der Spedition, Post, Bahn oder     
eines sonstigen Paketdienstes sowie einer Abtretungserklärung des     
Unternehmers an uns einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch     
uns erfolgen, soweit die Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des     
Transportunternehmens gegeben sind und der Unternehmer alle hierfür     
erforderlichen Unterlagen (Reklamations-/Beanstandungsformulare) und     
Informationen ordnungsgemäß überreicht hat.      
Bei (3) fehlerhafter Ware, die zum Reklamationszeitpunkt schon in Nutzung waren,     
hat der Unternehmer einen Wertersatz zu erbringen, der sich nach dem     
Abnutzungsgrad der reklamierten Ware (z.B.: Restprofiltiefe der Reifen) richtet.     
Sofern wir die Reklamation durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigen     
können, erfolgt nach unserer Wahl - abhängig vom Abnutzungsgrad der     
reklamierten Ware – vollständige oder anteilige Übernahme der dafür     
entstandenen Kosten. Kann keine Nachlieferung oder Nachbesserung erfolgen,     
so ist der Unternehmer vom Rücktritt des Vertrags berechtigt.         
(4) Gewährleistungsansprüche sind nichtig, wenn…      
…die Ware von anderen als uns bearbeitet oder repariert wurden.     
…die Herstellernummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder     
manipuliert worden ist.     
…der jeweils vom Reifen, laut aktuellem technischen Ratgeber vorgeschriebene     
Luftdruck (bzw. Pflegemaßnahmen), nicht eingehalten wurde.     
…der Reifen einer extremen, nicht vorschriftsmäßigen Beanspruchung     
ausgesetzt wurde, wie z.B. die Überschreitung des für jeden einzelnen Reifen     
ausgelegten Lasten-/Geschwindigkeitsindex.     
…der Reifen durch falsche Radstellung oder andere Störungen im Radlauf     
schadhaft oder in seiner Leistung gehemmt wurde.     
…der Reifen auf einer ihm nicht zugeteilten, rostigen, nicht zertifizierten oder in     
sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war.     
…der Reifen durch externe Einflüsse oder mechanische Verletzungen beschädigt     
wurde oder äußerer Erhitzung ausgesetzt war.     
…oder bei der Ware natürlicher Verschleiß oder Schäden vorliegen, die auf nicht     
sachgemäße Behandlung, nicht sachgemäßem Einbau oder einen Unfall     
zurückzuführen sind.     
Wir (5) haften nur für Schäden des Kunden, die durch uns, unsere Mitarbeiter,     
gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob     
fahrlässig verursacht wurden. Jene Einschränkung gilt nicht bei Schäden, die aus     
der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens resultieren.     
Die (6) Haftung ist nichtig für aufgekommene Schäden durch nicht erfolgte oder     
verspätete Lieferungen, die Paketdienste in unserem Auftrag ausführen.     
Außerdem haften wir nur für erkennbare Schäden, die aufgrund einer Verletzung     
bedeutender Vertragspflichten hervorgerufen werden.     
Die Haftung ist nichtig für Ihren entgangenen Erlös, bei Ihnen nicht eingetretene     
Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.     
Für zufällig entstandene oder nicht unmittelbare Schäden und Folgeschäden, die     
aus dem Nutzen oder der Unmöglichkeit, die Ihnen gelieferte Ware zu     
gebrauchen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso haften wir auch nicht für     
Schäden aus höherer Gewalt, das sind in erster Linie durch Naturereignisse,     
kriegerische Einflüsse, Tarifauseinandersetzungen sowie ähnlicher     
Vorkommnisse, erzeugte Betriebsstörungen Lücken unserer und     
Informationsquellen.     
Nach dem (7) derzeitigen Entwicklungsstand ist es unmöglich, Computerprogramme     
(Hardware) sowie die Datenverarbeitungsanlagen (Software) völlig fehlerfrei zu     
entwickeln und zu betreiben und jegliche Unsicherheitsfaktoren im Verbund mit     
dem Medium Internet auszuschließen.     
Für Schäden, die Benutzern oder Dritten aus der Verwendung als solcher     
unseres Systems aufkommen, übernehmen wir keine verschuldensunabhängige     
Haftung.     
     
     
§ 5 Gefahrübergang - Versendung     
     
(1) Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers.     
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der     
Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der     
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der     
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.     
Der (2) Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme     
ist.     
Gibt (3) der Unternehmer keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir     
die Ware nach dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.     
     
     
§ 6 Vergütung     
     
(1) Nach Auslieferung der Ware an den Unternehmer wird die Rechnung erstellt. Der     
Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug fällig. Als     
Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.      
Beim (2) Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der     
Transportkosten: 1 Stück = 4,95€ / 2 Stück = frachtfrei     
Wir (3) sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir     
jedoch in Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und     
Einziehungsspesen zu Lasten des Unternehmers.     
Der (4) Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine     
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der     
Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein     
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.     
Tritt (5) Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, den Unternehmer von weiteren     
Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und     
ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. In     
Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Unternehmer dringend auf die     
Belieferung angewiesen was dieser Geltendmachung des ist, nach     
Zurückbehaltungsrechts unverzüglich anzuzeigen und zu belegen hat, wird nach     
bereits erteilter Bestätigung durch uns eine Belieferung nach Vorkasse erfolgen.      
     
     
§ 7 Eigentumsvorbehalt     
     
(1) Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der     
Unternehmer sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung     
vollständig und unwiderruflich beglichen hat.     
Der (2) Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang  weiter     
zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des     
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen     
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der     
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor,     
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen     
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in     
Zahlungsverzug gerät.      
Der (3) Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern     
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer diese     
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.     
(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im     
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der     
Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiterhin bei     
Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen     
durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen     
mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt)     
hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen.     
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw.     
Standortwechsel hat uns der Unternehmer, soweit noch Eigentumsvorbehalt     
besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit auf     
Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.     
Wir (5) sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers,     
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3     
und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware     
herauszuverlangen.     
Die (6) Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im     
Namen und im Auftrag für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs, des Be-     
und Verarbeiters nach § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erfolgt eine     
Verarbeitung mit Gegenständen, die uns nicht gehören, so erwerben wir an der     
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten     
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die     
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.     
     
     
§ 8 Datenschutzerklärung     
     
(1) Wir erheben für die Durchführung der Bestellung von Ihnen notwendige     
personenbezogene Daten und verarbeiten und nutzen diese. Wir sind berechtigt,     
diese für sämtliche Zwecke im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes zu     
verwenden, speziell sie auszuwerten, zu sortieren und abzugleichen. Wir können     
zur Durchführung ebenfalls Dritte beauftragen. Sie stimmen der Erhebung,     
Verarbeitung und Nutzung ausdrücklich zu.     
     
     
§ 9 Urheberrechte     
     
(1) Alle Rechte vorbehalten. Bilder, Sound, Text, Animationen, Grafiken und Videos     
sowie deren Präsentation auf unseren Webseiten unterliegendem Schutz des     
Urheberrechts und weiterer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Webseiten darf     
nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verarbeitet, verändert oder Dritten     
zugänglich gemacht werden. Einige unserer Webseiten beinhalten des Weiteren     
Bilder, die dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Soweit nicht anders     
gekennzeichnet, sind alle Markenzeichen auf unseren Webseiten markenrechtlich     
geschützt. Durch unsere Webseiten wird keine Lizenz zur Nutzung des     
gegenseitigen Eigentums von uns oder Dritten erteilt.      
     
     
§ 10 Informationspflichten     
     
(1) Der Unternehmer ist bei der Registrierung zu wahrheitsgemäßen Angaben     
verpflichtet. Ändern sich die Daten des Käufers (Name, Anschrift,     
Telefonnummer, E-Mail-Adresse), ist dieser verpflichtet uns diese Änderungen     
unter info@reifenhus-df.de mitzuteilen. Lässt der Unternehmer diese Mitteilung     
aus oder versorgt uns von Anfang an mit fälschlichen Angaben, so können wir,     
sofern ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der     
Rücktritt wird schriftlich mitgeteilt. Eine gesendete E-Mail gilt auch als Wahrung     
der Schriftform. Wir senden dem Unternehmer unmittelbar nach einer von ihm     
ausgelösten Bestellung eine Bestellbestätigung an die von dem Unternehmer     
angegebene E-Mail-Adresse. Der Unternehmer verpflichtet sich, uns unmittelbar     
unter info@reifenhus-df.de zu benachrichtigen, sollte ihn unsere     
Bestellbestätigung nicht innerhalb von vier Stunden nach auslösen seiner     
Bestellung erreicht haben. Der Unternehmer muss gewährleisten, dass seine     
angegebene E-Mail-Adresse, ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und     
nicht aufgrund von Weiterleitung, Auflösung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos     
der Empfang von E-Mails unmöglich ist.        
     
     
§ 11 Schlussbestimmungen     
     
(1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.     
(2) Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder     
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle     
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz (Neumünster). Dasselbe     
gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland     
hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung     
nicht bekannt ist.     
Sollten (3) einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer     
einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise     
unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen     
Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll     
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der     
unwirksamen möglichst nahe kommt.     
     
     
     
AGB-Version: Oktober | 2013        
     
Reifenhus D&F GmbH • Rendsburger Str. 354 • 24537 Neumünster